Bewerbungen anerkannter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX oder Gleichgestellter nach § 2 Abs. 3
SGB IX werden begrüßt.
Auskunft erteilt: Herr Meyer, Leiter Kreisstraßenmeisterei, Telefon 05191 970-9340
Sie sind interessiert?
Reichen Sie Ihre Bewerbung für einen Ausbildungsplatz zur/zum Straßenwärter/in mit aussagekräftigen Unterlagen über unser elektronisches Bewerbungsportal bis zum 28.02.2025 ein.