Sie suchen nicht nur einen Job, Sie wollen ankommen und bleiben?
Dann suchen wir genau Sie!

Der Landkreis Heidekreis liegt im Naherholungsgebiet Lüneburger Heide und in verkehrsgünstiger Lage im Städtedreieck Hamburg - Hannover - Bremen. Breite kulturelle und sportliche Angebote, vielfältige Freizeitattraktionen sowie weitläufige Natur machen unsere Region so lebenswert. Die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit ist für uns selbstverständlich. Wir motivieren unsere Mitarbeiter*innen, eine individuelle und gesunde Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu finden.

Der Heidekreis sucht zum nächstmöglichen Termin eine*n

Bachelor Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung

(m/w/d)


für die Fachgruppe Pflegekinderwesen und Jugendhilfe im Strafverfahren in Bad Fallingbostel für eine unbefristete Vollzeitstelle (Kennwort 06.732) mit 39 Wochenstunden, vergütet nach EG S 12 TVöD.

Das Anforderungsprofil:

  • Sie verfügen über ein mit Bachelor of Arts abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen?           
  • Sie haben Kenntnisse in der Jugendhilfe, der Sozialarbeit und der Beratung in den jeweiligen Rechtsgebieten (Jugendhilferecht, Jugendstrafrecht, allg. Strafrecht, Strafprozessordnung, u.a.)? 
  • Sie verfügen über die Neigung und Eignung für den persönlichen und pädagogischen Umgang mit jugendlichen Straftäter*innen? Sie sind dazu fähig, rechtliche Grundlagen sicher anzuwenden?
  • Sie habe eine hohe Sozialkompetenz, insbesondere geprägt durch Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke?
  • Außerdem ist es für Sie selbstverständlich, sich regelmäßig fort- und weiterzubilden?
  • Sie haben Erfahrungen im Umgang mit Standard-Software und sind dazu bereit, sich in Fachanwendungen einzuarbeiten?
  • Besitzen Sie eine gültige Fahrerlaubnis sowie einen Pkw und sind außerdem dazu bereit, diesen auch dienstlich gegen Entschädigung gem. Bundesreisekostengesetz einzusetzen?

Ihre Aufgaben:

Das Aufgabengebiet umfasst alle Tätigkeiten in der Jugendhilfe im Strafverfahren gemäß § 2 (3) Nr. 8 und § 52 SGB VIII sowie § 38 (1) JGG, insbesondere:

  • Information, Beratung, und Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden sowie deren Familien
  • Prüfung, Initiierung sowie verantwortliche Steuerung von Hilfen zur Erziehung, soweit dies erforderlich ist, um dem Erziehungsauftrag der Jugendhilfe im Strafverfahren gerecht zu werden
  • Erarbeiten von Stellungnahmen und Berichten im Jugendgerichtsverfahren aus Sicht der Jugendhilfe im Sinne des § 38 JGG
  • Wahrnehmung von Terminen beim Amts- und Landgericht sowie in der Jugendvollzugsanstalt
  • Durchführung des außergerichtlichen Verfahrens zur Ahndung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit
  • Akquise, Organisation und Überwachung staatsanwaltschaftlich oder gerichtlich zugewiesener Maßnahmen
  • Beratung und Betreuung von jugendlichen Häftlingen oder Heranwachsenden im Strafvollzug, der Untersuchungshaft oder in Haftvermeidungseinrichtungen
  • Netzwerkarbeit, d.h. Zusammenarbeit mit allen am Jugendstrafverfahren beteiligten Behörden sowie Kooperation mit anderen Diensten, Institutionen und Einrichtungen
  • Teilnahme an der Rufbereitschaft im Hinblick auf § 42 SGB VIII

Der Heidekreis bietet Ihnen:

  • Eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Einen strukturierten Onboarding-Prozess und Fortbildungsmöglichkeiten
  • Flexible Arbeitszeiten bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber (ausgezeichnet mit dem FaMi-Siegel)
  • Teilhabe am Gesundheitsmanagement (u. A. Externe Mitarbeiterberatung, Fahrradleasing für Beschäftigte)
  • Vergünstigungen über corporate benefits
  • Monatlich bis zu 20 Euro Zuschuss zu Ihrem ÖPNV-Ticket
  • Kostenlose Parkplätze für Mitarbeitende
  • Die Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes für tariflich Beschäftigte

Unter www.karriere.heidekreis.de finden Sie weitere Informationen zum Heidekreis als Arbeitgeber und Verlinkungen zu Gehaltsrechnern. Sie wollen noch mehr erfahren? Dann folgen Sie uns auf Instagram oder Facebook @landkreis_heidekreis

Bewerbungen anerkannter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX oder Gleichgestellter nach § 2 Abs. 3 SGB IX werden begrüßt.

Der Heidekreis ist bestrebt, den Männeranteil in dieser Position zu erhöhen. Die Bewerbung von Männern ist aus diesem Grunde besonders erwünscht.

Die Stelle ist bedingt für Heim- oder Telearbeit geeignet.

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeit geeignet.

Auskunft erteilt: Frau Höpner, Leitung Fachgruppe Pflegekinderwesen und Jugendhilfe im Strafverfahren, Telefon 05162 970-645

Sie sind interessiert?
Reichen Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen über unser elektronisches Bewerbungsportal bis zum 26.01.2025 ein.



Zurück zur Übersicht Online-Bewerbung